Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (B2B)

Stand: Februar 2026

§ 1 Präambel und exklusiver Geltungsbereich (B2B)

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Modalitäten zwischen der Kron Assets Ltd, 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ, UK (nachfolgend „Providor") und ihren gewerblichen Vertragspartnern (nachfolgend „Antragsteller").

(2) Das Leistungsangebot des Providors richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Eine Kontrahierung mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird explizit und unwiderruflich ausgeschlossen. Der Antragsteller ist verpflichtet, im Rahmen des digitalen Antragsprozesses durch Setzen eines Pflichtfeldes zu bestätigen, dass er ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Providor behält sich das Recht vor, die Vorlage eines Gewerbenachweises oder einer vergleichbaren Legitimation jederzeit einzufordern.

§ 2 Gegenstand der Dienstleistung: Validierungs-Audit

(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer spezialisierten Validierungsdienstleistung in Form eines strukturierten Audits der beantragten Kapazitäts- oder Ausstattungssumme. Der Fokus der Leistung liegt auf der Erstellung eines prozessualen Reporting-Berichts, der Verifizierung der eingereichten Betriebskennzahlen sowie der Durchführung eines systemischen Prozess-Checks.

(2) Der Providor erbringt seine Leistungen eigenständig und unabhängig. Es existiert kein Partnernetzwerk und keine Vermittlungstätigkeit an Dritte.

(3) Es wird ausdrücklich klargestellt: Die Dienstleistung beinhaltet keine Zusage über eine Bereitstellung von Kapital, keinen Kreditvertrag und kein Finanzierungsversprechen. Der Providor erhebt keine Zinsen. Das Ergebnis des Audits ist ein rein informativer Statusbericht über die grundsätzliche Provisionierbarkeit des angefragten Vorhabens innerhalb der internen Richtlinien des Providors.

§ 3 Initial Security Deposit (ISD) und Prüfpauschale

(1) Mit Einleitung des Prüfverfahrens wird ein Initial Security Deposit (ISD) fällig. Die Höhe des ISD bemisst sich nach der Komplexität des Vorhabens und beträgt mindestens 350,00 € bis 500,00 € oder bis zu einem Drittel (1/3) der anvisierten Gesamtsumme.

(2) Das ISD unterliegt folgender funktionaler Aufteilung:

A. Prüfpauschale / Bearbeitungsgebühr: Ein fixer Anteil des ISD (bei speziellen Liquiditätsanfragen pauschal 20 % der ISD-Summe) ist nicht rückerstattungsfähig. Dieser Betrag deckt den unmittelbaren Aufwand der manuellen und systemischen Auditierung ab. Bei regulären Equipment- oder Marketing-Audits kann die Prüfpauschale bis zu 100 % des ISD betragen.

B. Restbetrag: Der verbleibende Teil des ISD (z. B. 80 % bei Liquiditätsprüfungen) wird im Falle einer finalen Ablehnung des Antrags oder bei Nicht-Durchführung der Bearbeitung an den Antragsteller zurückerstattet.

(3) Interne Verrechnungen oder Sicherheiten (z. B. im Kontext von Mietsicherheiten) werden ausschließlich intern verbucht und im Außenverhältnis stets als Bestandteil des Audit-Prozesses deklariert.

§ 4 Prüfprozess, Dokumentenmanagement und Ablehnung

(1) Der Providor ist berechtigt, die finale Entscheidung über das Ergebnis des Audits nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen manuell zu treffen. Ein Anspruch auf eine positive Bescheidung besteht zu keinem Zeitpunkt.

(2) Der Antragsteller ist verpflichtet, im Rahmen des Audits auf Verlangen zusätzliche Dokumente (z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR), Steuerbescheide) nachzureichen. Eine Nichtbeibringung führt zum Abbruch des Audits unter Einbehalt der Prüfpauschale.

(3) Die Ablehnung eines Antrags stellt einen legitimen Abschluss des Dienstleistungsvertrages dar. Die Prüfkriterien sind so gestaltet, dass sie theoretisch erfüllbar sind; eine automatisierte Ablehnungsquote („Hardcoding") findet nicht statt. Jede Ablehnung basiert auf einer individuellen Bewertung der Risikoparameter.

§ 5 Referenzdarstellung und Kommunikation

(1) Sofern der Providor Case Studies oder Prozessbeispiele veröffentlicht, beziehen sich diese ausschließlich auf Details des Prüfungsablaufs (z. B. Bearbeitungsdauer, Berichtserstellung). Es werden keine Aussagen über Genehmigungsraten, Auszahlungen oder Konditionen getroffen.

(2) Fiktive oder anonymisierte Beispiele werden explizit als solche gekennzeichnet. Die Nutzung der eigenen Unternehmung als Referenz ist ausgeschlossen.

§ 6 Haftungsausschluss und Limitierung

(1) Der Providor übernimmt keine Haftung für eine eventuelle Nicht-Genehmigung oder eine ausbleibende tatsächliche Bereitstellung von Assets nach Abschluss des Audits.

(2) Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder ausdrückliche Garantien betreffen.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die aus einer negativen Audit-Bescheidung resultieren könnten, ist vollumfänglich ausgeschlossen.

§ 7 Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

(1) Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet das Recht von England und Wales Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist London, United Kingdom. Der Providor behält sich das Recht vor, den Gerichtsstand am Sitz des Antragstellers zu wählen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.